Nutzen Sie Fördermittel strategisch: Sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile durch gut vorbereitete und frühzeitig gestellte Anträge!
Mit der Krankenhausreform beginnt eine tiefgreifende Neuordnung der Versorgung in Deutschland. Der Transformationsfonds stellt dafür zweckgebundene Mittel bereit, die gezielt in die Modernisierung von Klinikstandorten, digitale Lösungen und effiziente Abläufe fließen können – und bietet die Chance, notwendige Erneuerungen sofort anzustoßen.
Das Ergebnis: bessere Behandlungsqualität, stabilere Erreichbarkeit und wirtschaftlichere Strukturen. Für Entscheider heißt das: Jetzt Prioritäten definieren, förderfähige Projekte identifizieren und Investitionen konsequent realisieren. Wer frühzeitig strategisch plant, klare Schwerpunkte setzt und die Fristen im Blick behält, stärkt seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig.
Explizit nicht förderfähig – Ausbildungskosten im Sinne von:
Gemeinsam mit den Kliniken entwickeln und priorisieren wir in Workshops tragfähige Projektideen. Dabei sind wir in allen Prozessstufen an ihrer Seite: von der Bewertung der Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung. Unsere Erfahrung: Wird ein Antrag frühzeitig und gut vorbereitet eingereicht, steigen die Erfolgsaussichten maßgeblich.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!
Der Transformationsfonds ist ein Teil der Krankenhausreform. Er wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet, um die Modernisierung der Krankenhausstrukturen in Deutschland zu fördern.
Ziel ist es, die Behandlungsqualität und die flächendeckende effiziente medizinische Versorgung mithilfe von gezielten Investitionen zu verbessern.
Gemäß Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) können alle Plan-Krankenhäuser in Deutschland einen Förderantrag stellen. Auch bundeslandübergreifende Vorhaben sind förderungsfähig. Die Fördermittel aus dem Transformationsfonds sind für ein breit gefächertes Spektrum an strukturellen, baulichen und personellen Maßnahmen vorgesehen. Die sogenannten „Fördertatbestände“ erklären genau die einzelnen Kriterien und Förderwürdigkeit dieser Maßnahmen. Insgesamt gibt es acht Fördertatbestände.
Derzeit gibt es acht Fördertatbestände.
Die Förderperiode des Transformationsfonds läuft ab 2026 für zehn Jahre.
Die reguläre Frist zur Antragstellung endet am 30. September eines Jahres. Diese kann bei vorheriger Anzeige eines Vorhabens und entsprechender Beiträge bis zum 31.12. eines jeden Jahres verlängert werden. Diese Fristen werden, sobald das KAHG verschiedet wird (Voraussichtlich Mitte/Ende Dezember), aufgelöst. Bis dahin jedoch gelten sie nach wie vor.
Die Antragstellung erfolgt durch die Länder.